Ordnung über die Verleihung von Ehrungen - Ehrenordnung -
Stand: 28.08.2003
§ 1 Der Pferde-Sport-Verband Rheinland-Nassau e. V. kann Verdienste um die Förderung des Reit- und Fahrsports und besondere reitsportliche Leistungen durch Ehrungen würdigen. |
§ 2 | |
Es können folgende Auszeichnungen vergeben werden:
1. für besondere Verdienste die
2. für besondere reitsportliche Leistungen das
Leistungsehrenzeichen des Verbandes |
§ 3
Die Ehrennadel des Verbandes wird an
Einzelpersonen verliehen, die Mitglieder der Vereine des Verbandes sind.
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§ 4
Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel des Verbandes:
1. Ehrennadel des Verbandes in Bronze |
§ 5
Für die Verleihung einer Stufe der Ehrennadel ist der Besitz der vorhergehenden Stufe nicht vorgeschrieben.
§ 6
Die Ehrenauszeichnungen werden auf Antrag verliehen. |
§ 7
Die Verleihung einer Ehrennadel wird während der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes vorgenommen. Ausnahmen sind begründet möglich.
§ 8
Die Ehrennadel des Verbandes wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde verliehen.
§ 9
Das Leistungszeichen bleibt ausdrücklich Aktiven vorbehalten.
§ 10
Voraussetzungen für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens des Verbandes:
1. Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Silber
a) für
besondere sportliche Erfolge in der Klasse S auf Landesebene (Gewinn der
Landesmeisterschaften)
b) für gleichgestellte Leistungen auf überregionaler Ebene.
2. Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Gold
a) für besondere Erfolge bei Olympiaden,
Welt-, Europa- oder Deutschen Meisterschaften
(1. bis 3. Platz).
b) bei Verleihung des Deutschen Reiterabzeichens in Gold.
§ 11
Der Vorschlag für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens kann nur von einem Vorstandsmitglied an den Verband gerichtet werden. Über den Antrag entscheidet der Verbandsvorstand.
§ 12
Die Verleihung des Leistungsehrenzeichens wird bei den Verbandsmeisterschaften Rheinland-Nassau oder einer Pferdeleistungsschau der Kategorie A innerhalb des Verbandes oder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes vorgenommen.
§ 13
Das Leistungsehrenzeichen wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde verliehen.
§ 14
Vereinsjubiläum
Zum 25.-; 50.-; 75.-; 100.-jährigem Bestehen eines Vereins wird vom Verband ein Zuschuss gezahlt: 25 Jahre - 100 €; 50 Jahre - 200 €; 75 Jahre - 250 €; 100 Jahre - 300 €.
Die Ehrenordnung als PDF-Dokument findet man hier
Das Antragsformular als WORD-Dokument findet man hier
Das Antragsformular als PDF-Dokument findet man hier